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medizinische Maskenpflicht

Im Gottesdienst und in anderen Versammlungen zur Religionsausübung gilt nunmehr die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen.

In dem Info-Schreiben des Generalvikars Alfons Hardt heißt es:

"Medizinische Masken im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind die sogenannten OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95 / N95). 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind weiterhin die liturgischen Dienste im Altarraum. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Gottesdienst stellt künftig eine Ordnungswidrigkeit dar."