Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 3. April 2022 die Coronaschutzverordnungen angepasst. Vorbehaltlich weiterer Maßnahmen in sogenannten „Hotspots“ (vgl. § 28a Abs. 8 IfSG) werden nur in wenigen Bereichen niedrigschwellige Schutzmaßnahmen (vgl. § 28a Abs. 7 IfSG) angeordnet.
Mit Blick auf die angepasste Coronaschutzverordnung des Landes und den daraus vom Bistum Paderborn abgeleiteten Corona-Regelungen für Gottesdienstbesuche, gelten ab sofort folgende Regelungen für den Besuch von Mess- und Wortgottes-dienstfeiern im Pastoralverbund Letmathe:
- Gottesdienste unterliegen keinen Teilnehmerbeschränkungen mehr.
- Die Sperrung von Sitzbänken in den Kirchenräumen wird aufgehoben.
- Während der gesamten Dauer der Gottesdienste ist weiterhin eine Maske zu tragen (Hausrecht).
- Chöre und Kantoren singen ohne Maske, halten aber Abstände ein.
- Kommunionspendende desinfizieren sich die Hände und tragen eine Maske bevor die Kommunion dargereicht wird.
- Zum Empfang der Kommunion können die Gläubigen wieder nach vorne kommen.
- Der Empfang der Mundkommunion ist grundsätzlich wieder möglich, diese ist jedoch separat zu spenden am Ende der Kommunionausteilung.
- Der Friedensgruß wird weiterhin kontaktlos stattfinden.
- Die Weihwasserbecken werden, beginnend mit der Osternacht, wieder befüllt werden.
Die generelle Empfehlung, die sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich zu beachten (vgl. § 2 Abs. 1 CoronaSchVO NRW), hat weiterhin Bestand.